Leistungsbewertungserlass

Im Schuljahrgang 1 werden keine Noten erteilt.


Im Schuljahrgang 2 werden im ersten Schulhalbjahr zunächst die Fächer Mathematik und Deutsch benotet, ab dem zweiten Schulhalbjahr dann die Leistungen in allen Unterrichtsfächern.

 

Im Schuljahrgang 3 erfolgt die Zensierung in allen Unterrichtsfächern.

 

Im Schuljahrgang 4 erfolgt die Zensierung in allen Unterrichtsfächern, sowie im Lern- und Sozialverhalten.



Sozial- und Lernverhalten werden unter Berücksichtigung des Reifegrades der Schüler und Schülerinnen regelmäßig reflektiert und im Rahmen der Beurteilung gemäß § 8.1. verbal eingeschätzt.

 

Der Bewertungsbereich Sozialverhalten umfasst u.a.

  • Hilfsbereitschaft
  • Zivilcourage
  • Verhalten bei Konflikten
  • Rücksichtnahme
  • Toleranz
  • Gemeinsinn
  • Beherrschtheit
  • Fähigkeit zur Selbsteinschätzung
  • Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Pünktlichkeit
  • Zuverlässigkeit, sowie das Einhalten von Regeln und Absprachen

 

Der Bewertungsbereich Lernverhalten umfasst u.a

  • Lernbereitschaft
  • Zielstrebigkeit
  • Ausdauer
  • Aufmerksamkeit
  • Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben
  • Initiative
  • Selbstständigkeit
  • Kreativität
  • Sorgfalt und das Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien

 

 




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