Leistungsbewertungserlass
Im Schuljahrgang 1 werden keine Noten erteilt.
Im Schuljahrgang 2 werden im ersten Schulhalbjahr zunächst die Fächer Mathematik und Deutsch benotet, ab dem zweiten Schulhalbjahr dann die Leistungen in allen Unterrichtsfächern.
Im Schuljahrgang 3 erfolgt die Zensierung in allen Unterrichtsfächern.
Im Schuljahrgang 4 erfolgt die Zensierung in allen Unterrichtsfächern, sowie im Lern- und Sozialverhalten.
Sozial- und Lernverhalten werden unter Berücksichtigung des Reifegrades der Schüler und Schülerinnen regelmäßig reflektiert und im Rahmen der Beurteilung gemäß § 8.1. verbal eingeschätzt.
Der Bewertungsbereich Sozialverhalten umfasst u.a.
- Hilfsbereitschaft
- Zivilcourage
- Verhalten bei Konflikten
- Rücksichtnahme
- Toleranz
- Gemeinsinn
- Beherrschtheit
- Fähigkeit zur Selbsteinschätzung
- Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit
- Verantwortungsbereitschaft
- Pünktlichkeit
- Zuverlässigkeit, sowie das Einhalten von Regeln und Absprachen
Der Bewertungsbereich Lernverhalten umfasst u.a
- Lernbereitschaft
- Zielstrebigkeit
- Ausdauer
- Aufmerksamkeit
- Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben
- Initiative
- Selbstständigkeit
- Kreativität
- Sorgfalt und das Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien